Elterngeld für Pflegeeltern
Pflegeeltern sind von der Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Ein gemeinsames Papier von SkF, PFAD, IGFH und dem Kompetenzzentrum Pflegekinder fordert die Gleichbehandlung von Pflegefamilien beim Elterngeld.