Pflegekinder mit Behinderungen / STEPPKE
Schön, dass Sie uns gefunden haben! Hier für Sie einige erste Infos:
Inklusion und Teilhabe in Pflegefamilien
Seit dem 01.01.2020 ist das Bildungs- und Teilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Damit sind nun die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in NRW für die Pflegefamilien zuständig, die Pflegekinder mit einer geistigen, körperlichen und/oder Sinnesbeeinträchtigung aufgenommen haben oder aufnehmen möchten.
Die Landschaftsverbände arbeiten eng mit freien Trägern zusammen und delegieren die Begleitung und Beratung an diese Träger – wie den SkF Lüdinghausen. Sie selbst besuchen die Pflegefamilien mindestens einmal jährlich für die Gesamtplanung.
Im Bereich des LWL trägt dieser Verbund den Namen „STEPPKE“ (=Soziale Teilhabe in Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe).
Als langjährig erfahrener Beratungsdienst für Pflegefamilien mit Kindern und Jugendlichen mit Handicap stehen wir auch nach einem Wechsel der Zuständigkeit vom Jugendamt zu einem der Landschaftsverbände für die Beratung von Pflegefamilien zur Verfügung.
Unser Angebot für:
Pflegefamilien, die ein Kind mit Behinderung aufnehmen wollen oder schon aufgenommen haben
- Wir bieten Ihnen als Pflegeeltern und ihren Pflegekindern regelmäßige Beratung und Begleitung an.
- In Krisensituationen sind wir verlässlich an Ihrer Seite.
- Wir schauen mit Ihnen gemeinsam nach weiterer Unterstützung sowie Hilfsmöglichkeiten und Heilmittel für Sie und Ihr Kind. Wir begleiten Sie auf Wunsch bei der Umsetzung der ersten Schritte.
- Für die Familien im Bereich des LWL wickeln wir die finanziellen Dinge für Sie ab und zahlen das Pflegefamiliengeld an Sie aus.
- Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung von Beihilfen des LWL und LVR.
- Wir organisieren den Austausch mit anderen Pflegefamilien.
- Wir bieten Fortbildungen zu spezifischen Themen.
Unser Angebot für:
Jugendämter und Sozialämter
- Wir sind Kooperationspartner des LWL im STEPPKE-Verbund
- Wenn Sie die Fallführung an den LWL oder LVR abgeben, stehen wir als fachlich versierte Beratungsstelle für die Pflegefamilien zur Verfügung.
- Wir bieten eine fachlich fundierte, regelmäßige Beratung für die Pflegefamilien an.
- Wenn gewünscht, sind wir beim Übergabegespräch mit dem jeweiligen Landschaftsverband dabei.
- Wir stellen uns gern in einem gemeinsamen Termin der Familie vor und stehen bei Bedarf für den Entscheidungsprozess zur Verfügung.
- Wir arbeiten je nach Situation mit dem Herkunftssystem zusammen und begleiten Besuchskontakte zwischen leiblichen Eltern und Kindern.
Sprechen Sie uns gerne an und lernen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch kennen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Landschaftsverbände:
LWL (STEPPKE)
LVR
https://www.bthg.lvr.de/de/kinder-jugendliche/pflegefamilien-und-stationare-wohnbetreuung/