Der Sozialdienst katholischer Frauen ist als anerkannter Betreuungsverein im Rahmen des seit dem 01.01.1992 gültigen Betreuungsgesetzes (BtG) tätig. Das Betreuungsgesetz löst das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft ab. Es räumt dem Betroffenen mehr Eigenständigkeit und Mitspracherecht ein.
Interesse an mehr Infos? Wir freuen uns, wenn Sie sich unser kurzes Vorstellungsvideo anschauen:
Betreut werden volljährige Menschen, die psychisch krank, altersverwirrt, geistig behindert und körperlich schwer behindert sind. Die Betreuung wird für alle Angelegenheiten angeordnet, die der Betroffene selbst nicht regeln kann. Arten der Hilfe zum Beispiel:
Die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen ist für den Betreuungsverein eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe.
Beratung von Angehörigen
Wir bieten montags von 9 bis 11 Uhr eine offene Sprechstunde an. In dieser Zeit beraten wir Sie rund um die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung - eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die aktuellen Termine sind in unserem Kalender eingetragen.
Frau Prasse freut sich Ihnen weiter zu helfen.
Hier können Sie sich die nachfolgenden Formulare herunterladen:
Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtliche Betreuung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Irina Kallenbach
Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin M.A.