Der Sozialdienst katholischer Frauen ist als anerkannter Betreuungsverein im Rahmen des seit dem 01.01.1992 gültigen Betreuungsgesetzes (BtG) tätig. Das Betreuungsgesetz löst das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft ab. Es räumt dem Betroffenen mehr Eigenständigkeit und Mitspracherecht ein.
Interesse an mehr Infos? Wir freuen uns, wenn Sie sich unser kurzes Vorstellungsvideo anschauen:
Betreut werden volljährige Menschen, die psychisch krank, altersverwirrt, geistig behindert und körperlich schwer behindert sind. Die Betreuung wird für alle Angelegenheiten angeordnet, die der Betroffene selbst nicht regeln kann. Arten der Hilfe zum Beispiel:
Die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen ist für den Betreuungsverein eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe.
Beratung von Angehörigen
Wir bieten jede Woche zwei offene Sprechstunden an.
Montags von 9:00 bis 10:00 Uhr können sich Ehrenamtliche BetreuerInnen ohne Termin an uns wenden, um Fragestellungen rund um Betreuungsangelegenheiten zu besprechen.
Montags von 10:00 bis 11:00 Uhr können sich Interessierte - ebenfalls ohne Anmeldung - zu den Themen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beraten lassen.
Kommen Sie gerne rein und nehmen das Angebot in Anspruch. Frau Prasse freut sich Ihnen weiter zu helfen.
Die aktuellen Termine sind in unserem Kalender eingetragen.
Hier finden Sie das Jahresprogramm 2024 des Betreuungsvereins.
Hier können Sie sich die nachfolgenden Formulare herunterladen:
» Vorsorgevollmacht Ministerium der Justiz NRW
» Anlage zur Patientenverfügung
» Antrag Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer/innen mit Inflationsausgleichs-Sonderzahlung
Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtliche Betreuung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Irina Kallenbach
Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin M.A.