Der Sozialdienst katholischer Frauen ist als anerkannter Betreuungsverein im Rahmen des seit dem 01.01.1992 gültigen Betreuungsgesetzes (BtG) tätig. Das Betreuungsgesetz löst das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft ab. Es räumt dem Betroffenen mehr Eigenständigkeit und Mitspracherecht ein.
Betreut werden volljährige Menschen,die psychisch krank, altersverwirrt, geistig behindert und körperlich schwer behindert sind. Die Betreuung wird für alle Angelegenheiten angeordnet, die der Betroffene selbst nicht regeln kann.Arten der Hilfe zum Beispiel:
Die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen ist für den Betreuungsverein eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe.
Beratung von Angehörigen
Hier können Sie sich die nachfolgenden Formulare herunterladen: