Förderrichtlinien

  1. Warum eine SkF-Stiftung ?

Das Motto des Sozialdienstes katholischer Frauen ist „Da sein – leben helfen“. Seit 1920 als Wohlfahrtsverband in Lüdinghausen tätig, setzen wir uns besonders für Frauen, Kinder und Familien in schwierigen Lebenslagen ein. „Wir sind da“ mit haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und bieten Beratung und Unterstützung an für Menschen, die alleine nicht mehr weiter wissen.

Die SkF-Stiftung Legra in Lüdinghausen kann dazu beitragen, dass das Leben mehr Perspektive bekommt und die Not gelindert wird.

 

  1. Konkrete Ziele der Förderung
  • Notlagen bekämpfen : hervorgerufen z.B. durch Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder Wohnungsverlust
  • Selbsthilfe stärken : z.B. Teilnahme an Gruppenangeboten ermöglichen, Unterstützung von Selbsthilfegruppen,
  • Benachteiligungen entgegenwirken : z.B. aufgrund von Behinderung oder Herkunft
  • Gesundheit fördern : z.B. durch Vorbeugung körperlicher, seelischer oder psychischer Erschöpfung
  • Fähigkeiten fördern : z.B. von musischen, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten von Kindern oder Erwachsenen
  • Zusammenleben fördern :z.B. von Menschen mit Behinderungen oder von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten
  • Menschen begleiten : z.B. um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen

 

  1. Welche Kosten können gefördert werden ?

Es können Personal- und Sachkosten gefördert werden.

 

  1. Welche Methoden zur Erreichung der Ziele sind möglich ?
  • Einzelfallhilfe
  • Gruppenarbeit
  • Präventive Konzepte

 

  1. Wer kann einen Antrag stellen ?

Alle gemeinnützigen Organisationen in Lüdinghausen inkl. des Sozialdienstes katholischer Frauen.

 

  1. Wie kann ein Antrag gestellt werden ?

Ein Förderantrag wird mit einem Antragsformular „Förderantrag an die SkF-Stiftung Legra“ gestellt.
Der Antragsteller stellt die Gesamtkosten dar und weist aus, welche Kosten nicht gedeckt sind.

 

  1. Wie müssen die Fördermittel verwendet werden ?

Die Fördermittel müssen zur Finanzierung der ungedeckten Kosten verwendet werden. Im Formblatt zur Antragstellung unterschreibt der Antragsteller, dass die Fördermittel ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden. Nicht verbrauchte Mittel sind zu erstatten.

 

  1. Welche Fristen gelten für die Antragstellung ?

Antragsfristen gibt es keine. Über eingegangene Anträge wird vom Vorstand bis zum jeweiligen Quartalsende entschieden.

 

  1. Nachweis über die geförderte Arbeit

Der Antragsteller berichtet in geeigneter Form (schriftlicher Bericht oder kurze Präsentation) über die Ergebnisse der geförderten Arbeit. Alle geförderten Anliegen bzw. Projekte werden in einer Stiftungsinfo vorgestellt (bei Bedarf anonymisiert)

 

Kontakt:

 

SkF-Stiftung Legra
Liudostraße 13
59348 Lüdinghausen

Telefon: (0 25 91) 23712 0
Telefax: (0 25 91) 22712 9

 

E-mail: info@skf-luedinghausen.de

www.skf-stiftung-legra.de

 

Stiftungsvorstand:

Martina Wilke
Sabine Fiehl

 

Stiftungskonto: Sparkasse Westmünsterland

IBAN: DE51 4015 4530 0018 8034 60

BIC: WELADE3WXXX

Terminübersicht

Montag, 19.08.2024
09:00 Uhr

Offene Sprechstunde für Ehrenamtliche Betreuer:innen

Montag, 26.08.2024
09:00 Uhr

Offene Sprechstunde für Ehrenamtliche Betreuer:innen

Montag, 16.09.2024
13:00 Uhr

Beglaubigung von Unterschriften auf der Vorsorgevollmacht

Mittwoch, 18.09.2024
18:00 Uhr

Behindertentestament: Erben mit Beeinträchtigung