Schön, dass Sie uns gefunden haben! Hier für Sie einige erste Infos:
Seit dem 01.01.2020 ist das Bildungs- und Teilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Damit sind nun die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in NRW für die Pflegefamilien zuständig, die Pflegekinder mit einer geistigen, körperlichen und/oder Sinnesbeeinträchtigung aufgenommen haben oder aufnehmen möchten.
Die Landschaftsverbände arbeiten eng mit freien Trägern zusammen und delegieren die Begleitung und Beratung an diese Träger - wie den SkF Lüdinghausen. Sie selbst besuchen die Pflegefamilien mindestens einmal jährlich für die Gesamtplanung.
Im Bereich des LWL trägt dieser Verbund den Namen "STEPPKE" (=Soziale Teilhabe in Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe).
Als langjährig erfahrener Beratungsdienst für Pflegefamilien mit Kindern und Jugendlichen mit Handicap stehen wir auch nach einem Wechsel der Zuständigkeit vom Jugendamt zu einem der Landschaftsverbände für die Beratung von Pflegefamilien zur Verfügung.
Wir arbeiten je nach Situation mit dem Herkunftssystem zusammen und begleiten Besuchskontakte zwischen leiblichen Eltern und Kindern.
Sprechen Sie uns gerne an und lernen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch kennen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Landschaftsverbände:
LWL (STEPPKE)
LVR
https://www.bthg.lvr.de/de/kinder-jugendliche/pflegefamilien-und-stationare-wohnbetreuung/
Ihre Ansprechpartnerin
Judith Wulftange
Diplom-Sozialarbeiterin Systemische Familienberaterin (DGSF) Traumapädagogische Beraterin (Welle e.V.) Systemischer Elterncoach (IF Weinheim)
Ihr Ansprechpartner
Thorsten Nagel
Bacherlor of Social Work (bc) Systemischer Familienberater (IFW)